Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich der AGB
  1. Dem Vertrag liegen ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen zugrunde. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

2 Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge einschließlich Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen sowie von diesen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits zustande.
  2. Bestellungen können nur schriftlich erfolgen. Mündliche Bestellungen sind ausgeschlossen. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Eine Annahme des Angebotes durch uns erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zugang des Angebots oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Anderenfalls gilt das Angebot als abgelehnt.
  3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  4. Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sind zulässig.
  5. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu prüfen.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  7. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  8. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, “ab Werk” zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Kosten für Verpackung und Versandkosten gemäß der Auftragsbestätigung. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zubehör- und Ersatzteillieferungen werden anteilige Porto-, Verpackungs- und Versandkosten berechnet.
  2. Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können von uns jederzeit abgeändert werden.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.
  4. Sofern sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus früheren oder anderen Geschäften ist ausgeschlossen.
  6. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, so hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird für diesen Fall ausgeschlossen.
  1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über den Basiszins nach § 247 BGB zu verlangen. Beim Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen.
  2. Zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen auf eine Rechnung nicht, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können wir dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen, mit der Folge, dass ausstehende Zahlungsbeträge vom Kunden innerhalb von sieben Tagen auszugleichen sind. Läuft diese Nachfrist ab, ohne dass der Kunde die von ihm geschuldete Zahlung vollständig ausgleicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

4 Lieferzeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
  6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  8. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch in Höhe von 15% des Lieferwertes.
  9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

 

5 Gefahrübergang – Verpackungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
  2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung decken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
6 Haftung für Sach- und Rechtsmängel und Pflichtverletzungen
  1. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gerechnet ab Übergabe der Ware für Mängel, die bei Auslieferung der Ware bei dem Kunden vorhanden sind. Mängelansprüche des Bestellers, der ein Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Ist der Käufer Unternehmer, erfüllen wir bei Mängeln der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  1. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  2. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 20 Prozent des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Falle verbleiben dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
  3. Im Falle der Beseitigung eines Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Tritt ein Mangel auf, so ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, diesen binnen 7 Tagen nach Erkennung bei uns anzuzeigen, sofern nicht erhebliche Gründe in der Sphäre des Kunden dem entgegenstehen. Der Kunde räumt uns das Recht ein, den Mangel binnen einer Frist von weiteren 7 Tagen bei dem Kunden zu begutachten, wenn wir dieses verlangen und keine Gefahr im Verzuge ist. Vor Abschluss der Mangelbegutachtung unter den vorstehenden Bedingungen ist der Kunde nicht berechtigt, ihm zustehenden Mängelrechte geltend zu machen.
  5. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, unsere im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht für Fälle vorsätzlicher Vertragsverletzungen.
  8. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  9. Unsere Mängelhaftung entfällt, wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass a) der Kunde uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich der Verwendung, der Maße und der technischen Anforderungen gemacht oder unvollständige Ausführungszeichnungen vorgelegt hat, es sei denn, wir waren ausdrücklich mit der Ermittlung dieser Grundlagen von dem Kunden beauftragt worden, b) der Liefergegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, zum Beispiel bei Überlastung, ode r) der Liefergegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Kunden erkennbar für die Wartung/Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instandgesetzt, geartet oder gepflegt worden ist und der Kunde dieses erkennen musste, oder in den Liefergegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nach der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder der Liefergegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder d) der Kunde die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Liefergegenstandes nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.
  10. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gelten nur unsere Angaben in der Auftragsbestätigung, der Produktbeschreibung oder solche Angaben, die wir in Form einer gesonderten Bestätigung erteilt haben. Äußerungen oder Anpreisungen von (unabhängigen) Vertretern stellen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht, es sei denn, diese sind als solche ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bezeichnet.
  11. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit uns abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar bei uns beschäftigt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.
  12. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  13. Bei Verträgen mit Unternehmern ist die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, ausgeschlossen. Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt hiervon unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  14. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.

 

7 Haftung aus anderem Rechtsgrund
  1. Eine über § 6 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB.
  1. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden solcher Zugriffe trägt der Kunde.
  3. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verbindung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde an uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
  4. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsvertrag, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde uns bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang (Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

 

9 Urheberschutz

Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

 

10 Salvatorische Klausel

Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine dem Sinn der Klausel vergleichbare Vereinbarung, die dem Vertragswillen der Parteien entspricht.

 

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Sämtliche Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über das Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Für sämtliche gegenseitige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.